Teilnahmebedingungen
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1. Geschäftsstelle:
Steingrundweg 1
04651 Bad Lausick
Tel.: (03 43 45) 52 58 0
Fax.: (03 43 45) 52 58 20
2. Anmeldung
Die Teilnehmeranmeldungen zu allen Akademiephasen sind nur schriftlich möglich und müssen der Geschäftsstelle zugehen.
Die Teilnehmeranmeldung wird nur wirksam, wenn die jeweilige Kursgebühr rechtzeitig unter Angabe der Kursnummer auf das Konto der Deutschen Bläserakademie GmbH, Kennwort Bläserakademie und Kursname, eingeht.
3. Anmeldeschluss
Der Anmeldeschlusstermin zu den Akademieprojekten ist in den jeweiligen Ausschreibungen bekannt gegeben. Anmeldungen, die nach dem Anmeldeschlusstermin erfolgen, können nur in begründeten Einzelfällen berücksichtigt werden. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, erfolgt die Zulassung in der Reihenfolge des Poststempels.
4. Akademiematerialien
Die Teilnehmer erhalten nach Anmeldeschluss eine Infopost mit organisatorischen Hinweisen sowie die für die Akademieprojekte notwendigen Arbeitsmaterialien.
Die Akademieunterlagen sind Eigentum der Deutschen Bläserakademie und nur für den Gebrauch der Akademie bestimmt, sie müssen nach Abschluss der Akademie wieder zurückgegeben werden. Kopien und sonstige Vervielfältigungen sind nicht gestattet.
5. Absage und Ausfall
Nach erfolgter Zulassung ist der Rücktritt eines Teilnehmers von der Teilnahme an einem Akademieprojekt grundsätzlich möglich.
Erfolgt der Rücktritt des Teilnehmers vor der Veranstaltung, so werden die gezahlten Gebühren nach ordnungsgemäßer Abgabe zugegangener Akademieunterlagen abzüglich einer Verwaltungsgebühr umgehend erstattet.
Diese Gebühr staffelt sich wie folgt: Bei Rücktritt werden
bis 14 Tage vor Beginn der Veranstaltung 25 %
bis 3 Tage vor Beginn der Veranstaltung 50 %
danach 75 %
der Teilnehmergebühr fällig.
Die Akademieprojekte können wegen mangelhafter Beteiligung, Ausfall eines oder mehrerer Dozenten oder ähnlicher Gründe abgesagt werden. In diesen Fällen werden bereits geleistete Zahlungen erstattet. Weitergehende Ansprüche an die Bläserakademie Sachsen sind ausgeschlossen.
6. Teilnahmebescheinigung
Auf Wunsch stellt die Deutsche Bläserakademie am Ende einer Akademie eine Teilnahmebescheinigung aus.
7. Steuervergünstigungen
Steuervergünstigungen sind möglich, wenn der Teilnehmer die Teilnahmegebühr bei der Steuererklärung angibt. Generell sind sie als "Werbungskosten" abzusetzen, wenn das Akademieprojekt beruflich weiterbildet bzw. als "Sonderausgabe" bei berufsfremder Weiterbildung.
8. Haftung, Versicherung, Aufsicht
Soweit der Veranstalter nicht aufgrund gesetzlicher Bestimmungen zwingend für Personen- und Sachschäden haftet, ist eine Haftung für derartige Schäden ausgeschlossen
Eine Aufsicht für Minderjährige besteht nur während des Unterrichtes.
9. Ermäßigungen
Gebührenermäßigungen können auf Antrag Schüler, Studenten und Arbeitslose nach Vorlage entsprechender Bescheinigungen erhalten.
Heiko Schulze
Direktor der Deutschen Bläserakademie
Bad Lausick, Mai 2011



